Geschäftsbedingungen für Reinigungsaufträge

 

 

Grundlage für die Ausführung von Reinigungsaufträgen sind unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

1.      Ausführung / Terminabsprache

 

Die Reinigung erfolgt fachgerecht und bei schonender Behandlung mit dem „ChemDry“ Teppich- und Polsterreinigungssystem.

Für Beeinträchtigungen der Ausführung und Terminverzögerung durch äußere Einflüsse und höhere Gewalt kann keine Verantwortung übernommen werden.

 

Ergibt sich trotz unserer vorherigen Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Auftrag zurücktreten. In diesem Fall der Kündigung durch uns wird der bereits ausgeführte Teil nicht berechnet; es besteht jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftragsgebers.

 

2.      Beanstandungen

 

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch am 3. Werktag nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Leistungen als vertragsgerecht erbracht und abgenommen.

 

3.      Gewährleistung und Haftung

 

Wir übernehmen grundsätzlich die Gewährleistung zur Ausführung der Reinigung. Für  Schäden, die durch nicht ausreichende Beschaffenheit des zur Reinigung übergebenen Materials verursacht werden können, (z.B. ungenügende Farbechtheit, frühere Behandlungen und andere verborgene Mängel) schließen wir ebenso, wie für Verfärbung und Verformung, die Gewährleistung aus.

 

Soweit wir für eingetretene Haftpflichtschäden verantwortlich sind, sind diese gemäß den üblichen Haftpflichtbestimmungen durch unsere Versicherung abgedeckt.

 

4.      Lieferbedingungen

 

Liefertermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Lieferung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein schriftlicher Liefertermin bestätigt wurden.

 

5.      Zahlungen

 

Die in Auftrag gegebenen Arbeiten sind sofort nach Durchführung bzw. Übergabe zu bezahlen. Bei Rechnungsstellung ist die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig.

 

Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist ausschließlich der Sitz des Auftragsnehmers.

  

Stand März 2004